Eine objektive Immobilienbewertung kann grundsätzlich nicht über im Internet angebotene Immobilienportale erfolgen. Um die Daten für eine Immobilienbewertung erheben zu können, ist eine gewissenhafte Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung aller Faktoren notwendig.
Daher sind die angebotenen Immobilienbewertungen im Internet unseres Erachtens sehr ungenau.
Wir bewerten Ihre Immobilien nach den Parametern, wie es mittlerweile gesetzlich üblich ist.
Grundlage ist für uns die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV).
Die Bewertung einer Immobilie durch uns ist bei einer gründlichen Datenerhebung auch mit Kosten verbunden.
Warum ist die Ermittlung des Barwertes einer Immobilie so wichtig?
Sofern Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu verkaufen, sollten Sie den Barwert Ihrer Immobilie ermitteln lassen. Es ermöglicht Ihnen den Einblick in die Bewertungskriterien, welchen Wert Ihre Immobilie hat und unter welchen Bedingungen ein potentieller Käufer Fremdfinanzierungsmittel aufnehmen müsste.
Liegt Ihre Kaufpreisvorstellung über den Barwert, muss ein potentieller Kaufinteressent den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Barwert als Eigenkaptial in die Gesamtfinanzierung einbringen. Das Interesse der Finanzierungsinstitute liegt auf jeden Fall bei der Darlehensvergabe das Risiko des Darlehensausfalls soweit wie möglich zu minimieren bzw. ist Bestandteil der Richtlinien der Darlehensvergabe (Basel III).
Je höher dieser Differenzbetrag ist, desto geringer wird auch auf dem Immobilienmarkt die Nachfrage nach Ihrer Immobilie werden.
Diese komplexen Parameter der Immobilienbewertung zu ermitteln, ist nur möglich, wenn Marktdaten gründlich erhoben werden. Desweiteren sind auf dem Markt angebotene Immobilienpreise keine Grundlage für eine Immobilienbewertung.
Sofern Sie selbst ein Darlehen auf Ihre Immobilie aufnehmen möchten z.B. für Investitionen oder anfallende Reparaturen, bedarf es einer objektiven Bewertung Ihrer Immobilie, um den "Beleihungswert" feststellen zu können. Der "Beleihungswert" ist der maximale Darlehensbetrag, den ein Finanzierungsinstitut bereit ist, für Ihre Immobilie auszubezahlen.
Auch hier sollten Sie sich nicht mit pauschalen Bewertungen mit seitenlangen, rechtlichen Haftungsausschlüssen zufrieden geben. Schließlich geht es um Ihre Flexibiliät im Rahmen des Vermögensaufbaus und um die Nachhaltigkeit bei der Vermarktung Ihrer Immobilie.
Wir stehen Ihnen im Rahmen der Immobilienbewertung mit vorheriger Objektbesichtigung gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Eine Bewertung Ihrer Immobilie, egal welche Nutzungsform (Wohnen, Gewerbe etc.) ist von uns auf jeden Fall möglich.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen möchten. Wir stehen Ihnen mit unserem fachlichen Rat gerne zur Verfügung.